Seit 1995 selbständiger Handwerksmeister
Maler- und Lackierermeister
Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Farb- und Lacktechnik
Ausübungsberechtigung (AÜB) zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 7a HwO
für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer- Handwerk beschränkt auf Brandschutz.
Erteilt durch die Handwerkskammer Freiburg.
Rechtsgrundlage für die AÜB ist § 7a Hwo in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.1998
(BGBI. I S. 3074), zuletzt geändert am 24.12.2003 (BGBI.I S. 2934).
Die durch die Handwerkskammer erteilte Ausübungsberechtigung und die Eintragung in die Handwerksrolle berechtigt zu Arbeiten des vorbeugenden baulichen Brandschutzes,
Brandabschottungsarbeiten, Brandschutzarbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen, sowie an Fahrzeugen und Schiffen.
(Quelle:Bundesfachgruppe Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz im Zentralverband des deutschen Baugewerbes).
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